Riester-Rente: Wer profitiert von staatlicher Förderung?
Möchtest du wissen, wer alles von der staatlichen Förderung der Riester-Rente profitieren kann und was es dabei zu beachten gibt? Hier erfährst du alles Wichtige über die Förderberechtigten und die verschiedenen Gruppen, die davon profitieren.

Die unterschiedlichen Gruppen der Förderberechtigten im Überblick
Die staatliche Förderung der Riester-Rente richtet sich an unbeschränkt Steuerpflichtige, die von der Absenkung des Rentenniveaus im Jahr 2001 betroffen sind. Es gibt unmittelbar förderberechtigte Personen, mittelbar förderberechtigte sowie nicht förderberechtigte Personen.
Unmittelbar Förderberechtigte
Zu den unmittelbar förderberechtigten Personen gehören eine Vielzahl von Gruppen, die von der staatlichen Förderung der Riester-Rente profitieren können. Dazu zählen unter anderem Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen, Beamte und Beamt:innen, Richter:innen, Soldaten:innen, Amtsträger:innen, freiwillig Wehrdienstleistende sowie Personen im Bundesfreiwilligendienst. Auch Menschen, die Arbeitslosengeld, Krankengeld, ALG-II beziehen, vollständig erwerbsgemindert oder dienstunfähig sind, Vorruhestandsgeld erhalten, Künstler:innen über die Künstlersozialkasse versichert sind, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, geringfügig Beschäftigte mit eigenen Sozialversicherungsbeiträgen und Eltern, die ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erziehen, zählen zu den unmittelbar förderberechtigten Personen.
Mittelbar Förderberechtigte
Im Gegensatz zu den unmittelbar förderberechtigten Personen gibt es auch mittelbar förderberechtigte, die ebenfalls von der staatlichen Förderung profitieren können. Hierzu zählen nicht förderberechtigte Ehepartner:innen von unmittelbar Zulageberechtigten. Diese Personen haben die Möglichkeit, Zulagen zu erhalten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und mindestens 60 Euro jährlich sparen. Der Eigenbeitrag ist Voraussetzung für die Förderung und muss seit 2012 geleistet werden.
Nicht Förderberechtigte
Personen, die nicht förderberechtigt sind, umfassen Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen wie Ärzte:innen, Apotheker:innen, Tierärzte:innen, Architekten:innen, Rechtsanwälte:innen, Empfänger:innen von teilweiser Erwerbsminderungsrente ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung, geringfügig Beschäftigte ohne eigene Sozialversicherungsbeiträge und nicht rentenversicherungspflichtige Studierende. Trotz ihrer Nicht-Förderberechtigung können einige dieser Personen über die mittelbare Förderberechtigung dennoch einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, unter bestimmten Voraussetzungen.
Besonderheiten für Beamte und Beamt:innen
Beamte und Beamt:innen haben spezifische Anforderungen zu erfüllen, um von der Riester-Rente profitieren zu können. Wer keine Sozialversicherung aus einem früheren Arbeitsverhältnis hat, muss eine Zulagennummer bei der Dienststelle beantragen und die Versorgungsstelle ermächtigen, Daten über die Dienstbezüge der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) mitzuteilen. Seit 2005 müssen Anbieter über diese Zustimmungspflicht informieren, um die Beamten und Beamt:innen bei der Beantragung zu unterstützen.
Wie kann man die Riester-Rente optimal nutzen? 🌟
Möchtest du mehr über die verschiedenen Gruppen der Förderberechtigten der Riester-Rente erfahren und herausfinden, ob du selbst von der staatlichen Förderung profitieren kannst? Welche Herausforderungen könnten dabei auftreten und wie könnten diese ethisch gelöst werden? Teile deine Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren unten! 💬✨